Pilates, Gesundheitskurse, Rückenkurse, Präventionskurse §20 SGB V Absatz 1, Yoga in Lübeck

Kurspläne

Präventionskurse

Von Krankenkassen anerkannte und unterstützte Kurse nach § 20 Abs. 1 SGB V.

Kurse finden nur in den angegebenen Zeiträumen statt - daher sind auch keine Probestunden möglich. Verbindliche vorherige Anmeldung ist erforderlich. 


hier können Sie den Kurs auswählen und verbindlich buchen


Im Falle einer Warteliste können Sie sich ebenfalls anmelden - dies ist dann unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, werden Sie automatisch benachrichtigt und haben die Möglichkeit, den Platz anzunehmen oder abzulehnen.



Änderungen vorbehalten



Welcher Kurs ist der Richtige?

Ich berate Sie gern! Ob telefonisch oder Terminvereinbarung, kontaktieren Sie mich einfach!

 

Für wen ist ein Kurs GEEIGNET/NICHT GEEIGNET?

Es handelt sich bei Präventionsangeboten um VORBEUGENDE Maßnahmen. Das bedeutet,  Präventionskurse richten sich in erster Linie an gesunde Versicherte ohne behandlungsbedürftige physische oder psychische Erkrankungen. Wenn zum Beispiel bereits Verletzungen des Bewegungsapparats vorliegen (Wirbelsäulenprobleme, -versteifungen, Schulterprobleme, Gelenkprothesen etc) ist von einer Teilnahme abzuraten, bzw sollte eine vorherige Teilnahme mit dem Arzt abgeklärt werden! Präventionsmaßnahmen ersetzen keinen Besuch beim Arzt und sind auch nicht zu verwechseln mit Rehabilitationsmaßnahmen.

 


LN Gesundheit - Ausgabe 2.11.2017

Wochenspiegel vom 2.2.2019
Wochenspiegel vom 2.2.2019